Immer wieder gibt es Unsicherheiten zur Groß- bzw. Kleinschreibung der Anredepronomen Du und Sie. Nicht zuletzt aufgrund der Regeländerungen in den letzten Jahren.

Die erste Regel, die ihr euch merken könnt: „Sie“ wird als Anredepronomen immer großgeschrieben:

„Haben Sie das verstanden?“

Das gilt ebenso für das dazugehörige Possessivpronomen:

„Können Sie Ihr Auto bitte woanders parken?“

Im Zweifelsfall muss man aus dem Kontext erkennen, wer gemeint ist. Im oben genannten Satz „Haben Sie/sie das verstanden?“ könnte „sie“ auch kleingeschrieben werden, wenn niemand direkt angeredet wird. Wenn der Lehrer sich also z. B. fragt:

„Haben die Schüler (sie) das verstanden?“

In einem Interview, das ich kürzlich korrigiert hatte, nutze der Interviewte häufig die Phrase „Wenn Sie das so machen, dann …“. Hier spricht der Interviewte den Interviewer direkt an, daher ist das „Sie“ als Anredepronomen zu werten und wird großgeschrieben.

Die zweite Regel lautet, dass „du“ und „ihr“ und die dazugehörigen Possessivpronomen (dein, euer etc.) immer kleingeschrieben werden können – damit macht ihr nichts falsch:

„Kannst du mal kommen?“

In Büchern muss aber kleingeschrieben werden. In Briefen, Mails etc. ist es euch freigestellt – manche empfinden es als höflicher, hier die Großschreibung weiterhin zu verwenden.

Übrigens: Eine automatische Rechtschreibkorrektur könnte diese Fehler nicht finden!

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